Sozialpädagogische Familienhilfe

SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE

 

Rechtliche Grundlage




Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll gemäß § 31 SGB VIII durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen. Sie basiert auf dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe und erfordert die aktive Mitarbeit der Familie.


 

Zielgruppe




Diese Hilfe richtet sich an Erziehungsberechtigte mit Kindern und Jugendlichen im Haushalt, die bei der Bewältigung des familiären Alltags sowie von Konflikten und Krisen eine intensive und längerfristige Unterstützung und Begleitung benötigen.  



Pädagogische Ziele und Inhalte



  • Sicherung oder Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Familie
  • Verbesserung der Situation der/ des Minderjährigen in der Familie
  • Schaffung einer stabilen Haushalts- und Wirtschaftsführung
  • Klärung schulischer/ beruflicher Perspektiven einzelner Familienmitglieder
  • Hilfe bei der Gesundheitspflege
  • Ratgeber im Umgang mit Behörden
  • Einbindung in sozialräumliche Angebote
  • Rückführung in das familiäre Umfeld nach stationärer Unterbringung



Realisierung


  • Analyse der strukturellen und/ oder akuten Probleme der Familie
  • Entdeckung und Beförderung der Fähigkeiten und Ressourcen der Familie
  • Entwicklung von Konzepten mit der Familie zur Förderung der Entwicklungschancen der Kinder als auch der erzieherischen Fähigkeiten der Erziehungsberechtigten
  • Erarbeitung von konkreten Handlungs- und Kommunikationsmöglichkeiten zur Stärkung der Problemlösekompetenz und Konfliktbewältigung
  • Systemische Herangehensweise d.h. Berücksichtigung des gesamten Familiensystems und des familiären Umfelds