Rechtliche Grundlagen
„Betreutes Jugendwohnen“ ist eine Hilfe in einer sonstigen betreuten Wohnform nach §§ 27, 34 SGB VIII und eine Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII. Es ist ein individuelles Hilfeangebot, welches die Entwicklung des Jugendlichen zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördert und auf ein selbstständiges Leben durch die Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischer und therapeutischer Begleitung vorbereitet.
Zielgruppe:
Zur Zielgruppe gehören Jugendliche mit geringen Selbststeuerungs- und Kontrollfähigkeiten, mit hohem Verweigerungs- und Aggressionspotential, die herumstreunen und nur eingeschränkt den vorgegebenen Rahmen akzeptieren können, die aufgrund richterlicher Weisung nach JGG in stationärer Jugendhilfe untergebracht werden müssen. Eine weitereZielgruppe sind Jugendliche, bei denen eine stationäre, psychiatrische Behandlung noch nicht notwendig oder nicht mehr nötig ist, die nachfolgenden Störungsbilder bzw. deren Symptome und Sekundärfolgen aber weiterhin behindernd auf eine normale Entwicklung der jungen Menschen einwirkt.
In besonderer Weise benötigen die Jugendliche dieser Zielgruppen sehr individuelle und individualpädagogische Betreuungsangebote, um einer gestörten Bindungsfähigkeit entgegenwirken zu können.
Ziele:
Eine fachlich besonders qualifizierte Einzelbetreuung des Jugendlichen durch eine in hohem Maße professionelle Qualität des pädagogischen Beziehungsangebots einschließlich der Erarbeitung, Überprüfung und Fortschreibung eines individuellen Betreuungs- und Krisenplans mit den Jugendlichen und allen beteiligten Helfern und Institutionen wird benötigt.
Dies schließt individuelle Trainingsmaßnahmen mit dem Jugendlichen ein.
Neuland - für Kinder und Jugendliche im Breisgau e.V.
Schneeburgstraße 2 a · 79111 Freiburg
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Hilfen zur Erziehung in Form von:
Sozialpädagogische Familienhilfe / Erziehungsbeistandschaft / Betreutes Jugendwohnen
Verantwortlich: Robert Minardi