Rechtliche Grundlage
Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll gemäß § 31 SGB VIII durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen. Sie basiert auf dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe und erfordert die aktive Mitarbeit der Familie.
Zielgruppe
Diese Hilfe richtet sich an Erziehungsberechtigte mit Kindern und Jugendlichen im Haushalt, die bei der Bewältigung des familiären Alltags sowie von Konflikten und Krisen eine intensive und längerfristige Unterstützung und Begleitung benötigen.
Pädagogische Ziele und Inhalte
Realisierung
Neuland - für Kinder und Jugendliche im Breisgau e.V.
Schneeburgstraße 2 a · 79111 Freiburg
www.neuland-breisgau.de · info@neuland-breisgau.de
Hilfen zur Erziehung in Form von:
Sozialpädagogische Familienhilfe / Erziehungsbeistandschaft / Betreutes Jugendwohnen
Verantwortlich: Robert Minardi