Betreutes Jugendwohnen

BETREUTES JUGENDWOHNEN / UMA

 

Rechtliche Grundlagen


„Betreutes Jugendwohnen“ ist eine Hilfe in einer sonstigen betreuten Wohnform nach §§ 27, 34 SGB VIII und eine Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII. Es ist ein individuelles Hilfeangebot, welches die Entwicklung des Jugendlichen zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördert und auf ein selbstständiges Leben durch die Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischer und therapeutischer Begleitung vorbereitet.



 

Zielgruppe sind junge Menschen


  • die aufgrund verschiedener Schwierigkeiten in der Herkunftsfamilie nicht in ihrer Familie leben können oder wollen
  • bei denen die herkömmlichen Gruppenangebote der stationären Erziehungshilfe nicht mehr passend erscheinen
  • mit denen an einer beruflichen Perspektive gearbeitet werden soll
  • aus der Obdachlosigkeit oder bei drohender Obdachlosigkeit
  • unbegleitete minderjährige Ausländer und unbegleitete junge volljährige Ausländer
  • mit Schwierigkeiten im lebenspraktischen Bereich
  • mit zu klärendem Hilfebedarf
  • die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind

 


Pädagogische Ziele und Inhalte


  • Entlastung der Heranwachsenden und der Herkunftsfamilie, um neue Entwicklungen zu ermöglichen
  • Selbstversorgung im hauswirtschaftlichen Bereich
  • Schulbesuch und Schulabschluss
  • Planung und Realisierung beruflicher Integration
  • Ggf. Erwerb der deutschen Sprache
  • Verantwortlicher Umgang mit Geld und Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche
  • Individuelle Tages- und Wochenstrukturierung
  • Stärkung der persönlichen und sozial - emotionalen Kompetenz
  • Aufbau eines eigenen sozialen Lebensumfeldes
  • Aktive Freizeitgestaltung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive
  • Bezug und Gestaltung einer eigenen Wohnung
  • Bewältigung persönlicher Krisen
  • Verbesserung der Beziehung zur Herkunftsfamilie
  • Ablösung vom Elternhaus