Erziehungsbeistandschaft

ERZIEHUNGSBEISTANDSCHAFT

 

Rechtliche Grundlage



Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe sind Leistungen nach den § 30 des SGB VIII. 
Sie richten sich an das einzelne Kind bzw. Jugendlichen und sollen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen und Verselbständigung fördern. Dabei soll möglichst das soziale Umfeld einbezogen und der Bezug zur Familie gewahrt werden.

 


Zielgruppe


Kinder, Jugendliche sowie junge Volljährige (6 – 21 Jahre) mit individuellen und/ oder familiären Schwierigkeiten

 


Pädagogische Ziele und Inhalte



  • Unterstützung des Kindes/ Jugendlichen bei der Bewältigung aktueller Problemlagen unter Einbezug des sozialen Umfeldes
  • Förderung der emotionalen und sozialen Fähigkeiten zur Überwindung von Entwicklungsproblemen und aktuellen Konfliktsituationen
  • Hilfe bei der Bewältigung von Krisen sowie von Alltagsproblemen durch Anleitung und Unterstützung zur (altersentsprechenden) Verselbständigung (soweit möglich) unter Einhaltung des Familienbezuges
  • Einbeziehung des familiären Umfeldes
  • Einbindung des jungen Menschen (und seiner Familie) in das soziale Umfeld 



Realisierung


  • Hilfe beim Aufbau stabiler positiver Kontakte zu Gleichaltrigen
  • Förderung des Selbstwertgefühls
  • Unterstützung bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
  • Stabilisierung des Familiensystems
  • Befähigung zu selbständigem Leben und Sicherung des Lebensunterhalts bei jungen Volljährigen
  • Einübung des selbständigen Umgangs mit Behörden
  • Unterstützung beim Erlangen einer schulischen bzw. beruflichen Qualifikation
  • ggf. Unterstützung bei anhängigen Verfahren des Jugendstraf- und Familienrechts
  • Beratungsgespräche mit den Personensorgeberechtigten
  • Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Institutionen und Person (Horte, Schulen, Beratungsstellen, Behörden, Arbeitsämter, Gerichte usw.)